AGB für ISP-Dienstleistungen der
MyServices EDV Dienstleistungen GmbH

1. Leistungsumfang
1.1. Der ISP (Internet Service Provider) MyServices EDV Dienstleistungen
GmbH, Maximilianstraße 8a, 4600 Wels, stellt dem Kunden ein
betriebsbereites, dediziertes Rechnersystem (Server-Hardware und
Betriebssystem-Software) oder Speicherplatz auf einem virtuellen Server nach
den Bestimmungen dieser Vereinbarung zur Verfügung, wie in der Bestellung
bzw. der zugehörigen Leistungsbeschreibung näher beschrieben. Der dedizierte
bzw. virtuelle Server steht dem Kunden zur Nutzung im vorgesehenen Umfang
zur Verfügung. Der ISP behält sich das Recht vor, dem Kunden, ein dem im
Bestellformular angegebenen Referenzmodell vergleichbares Rechnersystem, zur
Verfügung zu stellen. Dabei wird, soweit im Rahmen der Möglichkeiten für den
ISP ohne zusätzlichen Aufwand und zusätzliche Kosten realisierbar, auf
Wünsche des Kunden Rücksicht genommen. Ein Anspruch auf die Bereitstellung
einer bestimmten Server-Hardware besteht jedoch nicht. Der Vertrag kommt
durch Angebot des ISP und Zahlung durch den Kunden zu Stande.
1.2. Sofern im
Bestellformular, der Preisliste oder der Leistungsbeschreibung eine
bestimmte Kapazität genannt ist, gilt diese für den gesamten gemäß
Vereinbarung zur Verfügung stehenden Speicherplatz des dedizierten oder
virtuellen Servers und dient unter anderem auch der Speicherung von Logfiles
des Internet-Servers. Der Kunde darf lediglich die vereinbarte
Speicherkapazität nutzen. Sofern sich durch eine Überschreitung derselben
eine verminderte Leistung oder Datenverluste oder Verzögerungen oder dgl.
ergeben, haftet der ISP hierfür jedenfalls nicht.
1.3. Im Fall
eines Hardwareausfalls leistet der ISP kostenlos Ersatz der defekten
Komponenten inklusive Montage, sowie die Wiederherstellung des Systems mit
kompletter Konfiguration des Betriebssystems wie beim Initialsetup
(Anfangskonfiguration) und – sofern vereinbart – die Datenwiederherstellung
vom letzten Backup (sofern vereinbart; wenn Backup vereinbart, erfolgt
dieses einmal wöchentlich durch den ISP, sofern nicht ausdrücklich eine
andere Frequenz vereinbart wurde). Sofern nicht ausdrücklich anders
vereinbart, ist der Kunde allein für die Datensicherung verantwortlich. Der ISP wird sich um eine rasche Abwicklung bemühen. Der ISP ist jedoch
berechtigt, für die Wiederherstellungsleistungen ein Entgelt gemäß dem
vereinbarten Stundensatz für sonstige Leistungen zu verlangen, sofern der
Ausfall der Sphäre des Kunden zuzurechnen ist bzw. wenn es sich nicht um
einen Gewährleistungsfall handelt.
1.4. Der Kunde
ist verpflichtet, selbst alle Dateien und Softwareeinstellungen, auf die er
zugreifen kann, regelmäßig, zumindest einmal täglich, zu sichern und die
Sicherung stets am aktuellen Stand zu halten; die Erstellung von
Sicherungskopien hat jedenfalls vor Vornahme jeder Änderung durch den Kunden
zu erfolgen sowie jedenfalls rechtzeitig vor durch den ISP angekündigten
Wartungsarbeiten. Dies gilt auch, wenn und soweit sich der ISP zur
Erstellung von Backups verpflichtet hat. Die Backup-Kopien
(Sicherungskopien) des Kunden dürfen nicht auf dem Server gespeichert
werden.
1.5. Der Kunde
hat keinerlei dingliche Rechte an dem Server und keinerlei Recht auf Zutritt
zu den Räumlichkeiten, in denen sich der Server befindet.
1.6. Sofern dem
Kunden feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt werden, behält sich der ISP
vor, diese jederzeit zu ändern, wenn dies aus Sicht des ISP rechtlich oder
technisch sinnvoll bzw. nötig erscheint und dem Kunden eine neue IP-Adresse
zu Verfügung zu stellen; allfällige aus der Änderung resultierende Ansprüche
des Kunden, insb. für Aufwandsersatz, sind ausgeschlossen.
1.7. Der ISP
betreibt und wartet den Server und sorgt für die Anbindung des Servers an
das Internet. Die ständige Verfügbarkeit sowie die fehlerfreie Funktion kann
aus technischen Gründen nicht zugesichert werden. Der ISP überwacht die
Funktionstüchtigkeit des Servers und seine Verbindung zum Internet und
bemüht sich, auftretende Fehler, Unterbrechungen oder Störungen umgehend zu
beheben. Um Unterbrechungen, Störungen, Hardwareausfällen etc vorzukehren,
wird der ISP einmal wöchentlich ein Backup der Daten des Serversystems
erstellen.
1.8. Die Server
(bei Hosting und Housing und sonstigen Produkten) sind über eine komplexe
Netzinfrastruktur an das Internet angeschlossen. Der Datenverkehr wird über
verschiedene aktive und passive Netzwerkkomponenten geleitet (ua Router,
Switches), die jeweils nur eine bestimmte maximale Datendurchsatzrate
zulassen. Dadurch können die Datenverkehrskapazitäten für einzelne Server an
bestimmten Punkten limitiert sein und nicht der theoretisch maximal am
Switch-Port verfügbaren Bandbreite entsprechen. Der ISP übernimmt keine
Garantie für die Höhe der tatsächlich für den einzelnen Server zur Verfügung
stehenden Bandbreite.
1.9. Der Kunde
nimmt zur Kenntnis, dass von Kundensoftware ausgehender Datenverkehr über
Webserver nicht gestattet ist. Mailversand bei Hosting-Produkten wird über
den Server des ISP abgewickelt.
1.10. Die
Weitergabe, insbesondere der Wiederverkauf, der vertragsgegenständlichen
Leistungen durch den Kunden ist (außer bei Root-Servern) untersagt und
bedarf einer gesonderten ausdrücklichen und – außer gegenüber Verbrauchern –
schriftlichen Zustimmung durch den ISP.
2. Entgelte,
Preisänderungen und Zahlungsbedingungen; Einwendungen gegen die Rechnung
2.1. Der ISP
erhebt einmalige bzw. laufende Entgelte lt. Leistungsbeschreibung,
Entgeltbestimmungen bzw. Bestellformular. Die Preise verstehen sich, sofern
nicht anders angegeben, exkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer; gegenüber
Verbrauchern werden Bruttopreise angegeben. In den Kosten nicht enthalten
sind die Kosten des Internetzuganges.
2.2. Der ISP
behält sich bei einer Änderung der für die Kalkulation relevanten Kosten
eine Änderung des Entgelts vor. Wurden mit dem Kunden Rabatte gegenüber der
üblichen Preisliste vereinbart, nimmt der Kunde an allfälligen
Preissenkungen nicht teil, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart
wurde. Für Verbraucher gilt: die Entgelte setzen sich je nach Produkt
insbesondere aus den Server-Kosten, Kosten des Server-Housings und der damit
im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, Energiekosten, Personalkosten,
Raumkosten, Gebühren und Steuern, Kosten der Domains bei der jeweiligen
Registrierungsstelle zusammen; sollten sich die zugrunde liegenden Kosten
verändern, erhöht bzw. senkt sich das Entgelt entsprechend; bei Verbrauchern
gilt dies jedoch nur, soweit die zugrunde liegenden Kosten sich durch
Umstände, die durch den ISP nicht beeinflussbar sind, verändert haben; eine
Entgelterhöhung darf bei Verbrauchern weiters nicht für Leistungen verlangt
werden, die innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsschluss zu erbringen
sind. Dies gilt auch bei Änderung oder Neueinführung von Steuern und anderen
öffentlichen Abgaben, welche die Kalkulation des Entgeltes beeinflussen.
2.3. Das bei
der Änderung von Preisen gemäß § 25 Abs 3 TKG 2003 bestehende
Kündigungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, wenn es zu einer Preissenkung
kommt oder die Preise gemäß einem in der Preisliste angegebenen oder sonst
vereinbarten Index angepasst werden. Wurden mit dem Kunden Rabatte
vereinbart, nimmt der Kunde an allfälligen Preissenkungen nicht teil, sofern
nicht ausdrücklich (bei Unternehmern: schriftlich) anderes vereinbart wurde.
2.4. Entgelte
sind, sofern nichts anderes ausdrücklich und – außer gegenüber Verbrauchern
– schriftlich vereinbart wurde, im Voraus zu bezahlen. Zahlungen sind prompt
bei Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig.
2.5. Der ISP
ist bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen
Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, Bearbeitungsgebühren sowie
Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. ab dem Tag des Verzuges zu
verrechnen. Zahlungserinnerungen werden ohne Gebühren per Email versandt.
Bei schriftlichen Mahnungen per Post stellt der ISP Mahnspesen in der Höhe
von € 10,00 in Rechnung.
2.6. Die
Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber dem ISP und die
Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber vom ISP nicht
anerkannter Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Für Verbraucher gilt:
die Aufrechnung mit offenen Forderungen gegenüber dem ISP ist nur möglich,
sofern entweder der ISP zahlungsunfähig ist oder die wechselseitigen
Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang stehen, oder die
Gegenforderung des Kunden gerichtlich festgestellt oder vom ISP anerkannt
worden ist.
2.7. Rechte des
Kunden, seine vertraglichen Leistungen nach § 1052 ABGB zur Erwirkung oder
Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, sowie überhaupt seine
gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen. Diese Bestimmung
gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
2.8. Einwendungen gegen die in Rechnung gestellten Forderungen sind vom
Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erheben, andernfalls die
Forderung als anerkannt gilt. Der ISP wird Verbraucher auf diese Frist und
die bei Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.
2.9. Sollten
sich nach einer Prüfung durch den ISP die Einwendungen des Kunden aus Sicht
des ISP als unberechtigt erweisen, hat der Kunde binnen 1 Monat ab Zugang
der Stellungnahme des ISP bei sonstigem Verlust des Rechtes auf
Geltendmachung von Einwendungen das Schlichtungsverfahren bei der
Regulierungsbehörde (Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH) einzuleiten
und binnen eines weiteren Monats nach ergebnislosem Abschluss des
Schlichtungsverfahrens den Rechtsweg zu beschreiten.
2.10. Wünscht
der Kunde kein Schlichtungsverfahren, hat er binnen drei Monaten ab Zugang
der Stellungnahme des ISP, bei sonstigem Verlust des Rechtes auf
Geltendmachung von Einwendungen, den Rechtsweg zu beschreiten. Der ISP wird
Verbraucher auf alle in diesen Pkt. 2.8 und 2.9 genannten Fristen und die
bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.
2.11. Einwendungen hindern nicht die Fälligkeit des Rechnungsbetrages. Wird
jedoch die zuständige Regulierungsbehörde (Rundfunk- und
Telekom-Regulierungs GmbH) zur Streitschlichtung angerufen, wird dadurch die
Fälligkeit der strittigen Entgelte bis zur Streitbeilegung hinausgeschoben.
Ein Betrag, der dem Durchschnitt der letzten drei unbestrittenen
Rechnungsbeträge entspricht, ist aber auch diesfalls sofort fällig.
2.12. Falls ein
Fehler festgestellt wird, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben
könnte, und sich das richtige Entgelt nicht ermitteln lässt, hat der Kunde
ein Entgelt zu entrichten, welches dem Durchschnitt der letzten drei
Rechnungsbeträge bzw., falls die Geschäftsbeziehung noch nicht drei Monate
gedauert hat, dem letzten Rechnungsbetrag entspricht.
2.13. Der Kunde
haftet für alle Entgeltforderungen, die aus der Nutzung des ihm zur
Verfügung gestellten Dienstes bzw. seiner Zugangsdaten (auch durch Dritte)
resultieren, sofern die missbräuchliche Nutzung vom Kunden zu vertreten ist.
2.14. Der ISP
verschickt nach Wahl des ISP die Kundenrechnung entweder per Post oder
E-mail oder stellt sie dem Kunden im Kundencenter mittels Link zum Abruf zur
Verfügung. Die Kundenrechnung (Entgeltnachweis) enthält folgende Angaben:
Kundenname, Kundenanschrift, Rechnungsdatum, Kundennummer,
Berechnungszeitraum, Rechnungsnummer, Entgelte für monatlich fix
wiederkehrende Leistungen, für variable Leistungen, für einmalig fixe
Leistungen, Gesamtpreis exkl. Mehrwertsteuer, Mehrwertsteuer, Gesamtpreis
inklusive Mehrwertsteuer, sowie allenfalls gewährte Rabatte.
2.15. Der Kunde
hat – über einen allfälligen Einzelentgeltnachweis hinaus – nur dann
Anspruch auf Auflistung seiner Zugangsdaten, Logfiles, Proxyauswertungen etc
(sofern technisch möglich und rechtlich zulässig), wenn eine gesonderte (und
bei Unternehmern schriftliche) Vereinbarung über die Speicherung und
Zurverfügungstellung derartiger Daten getroffen wurde.
3. Vertragsdauer und Kündigung; Sperre; Datenlöschung bei Beendigung
3.1. Zwischen
den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge über den Bezug von
Dienstleistungen oder sonstige Dauerschuldverhältnisse sind, sofern nicht
anderes ausdrücklich und – außer gegenüber Verbrauchern – schriftlich
vereinbart wurde, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag kann,
sofern nicht anderes ausdrücklich und – außer gegenüber Verbrauchern –
schriftlich vereinbart wurde, von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung
einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines jeden Vertragsjahres
gekündigt werden. Kündigungen durch den Kunden bedürfen eines
eingeschriebenen Briefes (ist der Kunde Verbraucher, ist die einfache
Schriftform ausreichend). Für die Rechtzeitigkeit ist das Eingangsdatum bei
MyServices Wels maßgeblich. Kündigungen per Fax oder E-mail können aus
Sicherheitsgründen nicht akzeptiert werden.
3.2. Die
Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für
die Durchführung der Leistungen durch den ISP. Der ISP ist daher
entsprechend den Bestimmungen des § 70 TKG 2003 bei Zahlungsverzug, nach
erfolgloser Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Wege, unter
Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und Androhung der
Dienstunterbrechung oder Vertragsauflösung nach seinem Ermessen zur
Dienstunterbrechung oder zur Auflösung des Dauerschuldverhältnisses mit
sofortiger Wirkung, berechtigt.
3.3.
Grundsätzlich kann der Verbraucher von einem im Fernabsatz geschlossenen
Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung (z.B.
Bestellung per Post oder Fax über Bestellformular oder Anmeldung über das
Internet) binnen 7 Werktagen zurücktreten. Der Samstag zählt nicht als
Werktag. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag der Lieferung der
bestellten Ware bzw. im Fall der Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag
des Vertragsschlusses. Die Rücktrittserklärung ist rechtzeitig, wenn sie
innerhalb der Frist abgesendet wurde.
Kein Rücktrittsrecht besteht gemäß § 5f KSchG, insbesondere bei Waren, die
nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden, dies trifft auf
Domainregistrierungen zu.
Sofern bei Dienstleistungen der Beginn der Ausführung dem Verbraucher
gegenüber binnen 7 Werktagen vereinbart wurde, besteht ebenfalls kein
Rücktrittsrecht. Tritt der Verbraucher nach § 5e vom Vertrag zurück, so hat
er die Kosten der Rücksendung zu tragen.
3.4. Der ISP
ist weiters zur sofortigen Vertragsauflösung oder Diensteunterbrechung bzw
Dienstabschaltung berechtigt, wenn ihm das Verhalten des Kunden oder ihm
zurechenbarer Personen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar
macht, insbesondere wenn der Kunde die „Netiquette“ nicht einhält oder trotz
Aufforderung des ISP störende oder nicht zugelassene Einrichtungen nicht
unverzüglich entfernt oder Dienste missbräuchlich in Anspruch nimmt oder von
ihm eingesetzte Software nicht laufend am aktuellsten Stand hält und dies
dadurch die Sicherheit des Netzes und der Einrichtungen des ISP
beeinträchtigt; oder wenn der Kunde gegen Rechtsvorschriften verstößt oder
gegen vertragliche Vorschriften verstößt oder aufgrund seiner Nutzung ein
ungewöhnlich hoher Datentransfer verursacht wird. Der ISP hat hierbei den
Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen. Die Entscheidung
zwischen Vertragsauflösung einerseits und bloßer Diensteunterbrechung bzw
Dienstabschaltung andererseits liegt im freien Ermessen des ISP. Der Kunde
nimmt zur Kenntnis, dass der ISP bei Angriffen auf seine Systeme durch
Dritte ebenfalls berechtigt ist, die Services des Kunden vorübergehend zu
sperren, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche entstehen.
3.5. Wenn Fair
Use Regelungen vom Kunden überschritten werden, hat der ISP ein
Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Frist von 1 Woche bzw. kann,
unter Hinweis auf das sonstige Vertragsende, den Kunden zum Umstieg auf ein
neues Produkt binnen 1 Woche auffordern.
3.6. Sämtliche
Fälle berechtigter sofortiger Vertragsauflösung, der Diensteunterbrechung
bzw –abschaltung, die aus einem Grund, der der Sphäre des Kunden zuzurechen
ist, erfolgen, lassen den Anspruch des ISP auf das Entgelt für die
vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und
auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unberührt.
3.7. Überhaupt
kann stets, wenn die fristgerechte Zahlung von Entgeltforderungen des ISP
gefährdet erscheint, die weitere Leistungserbringung von einer angemessenen
Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden; dies ist
insbesondere auch dann der Fall, wenn gegen den Kunden bereits wegen
Zahlungsverzug mit Sperre des Anschlusses vorgegangen werden musste, sowie
in allen Fällen, die den ISP zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung gem.
Pkt. 3.2 und 3.3 berechtigen würden.
3.8. Der Kunde
wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Beendigung des
Vertragsverhältnisses der ISP zur Fortsetzung der vereinbarten
Dienstleistungen nicht mehr verpflichtet ist. Der ISP ist daher zum Löschen
gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt. Der
rechtzeitige und regelmäßige Abruf, die Speicherung und Sicherung solcher
Inhaltsdaten liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Aus der
berechtigten Löschung kann der Kunde daher keinerlei Ansprüche gegen den ISP
ableiten.
4. Software
4.1. Der Kunde
darf auf dem Server (außer bei Root-Servern) keine andere Software
installieren, nutzen oder sonst verwenden als jene, die ihm im Rahmen dieser
Vereinbarung zugänglich gemacht wird oder diese gesondert und – außer bei
Verbrauchern – schriftlich vereinbart wurde. Bei Verstößen ist der Kunde
verpflichtet, den ISP schad- und klaglos zu halten.
4.2. Der ISP
behält sich das Recht vor, bereits installierte Software kurzfristig und
ohne Vorankündigung zu deaktivieren, sofern sie die Betriebs- oder
Datensicherheit gefährdet. Hiervon wird der Kunde per Brief, Fax oder E-Mail
informiert.
4.3. Jedenfalls
hat der Kunde auch dafür zu sorgen, dass die von ihm verwendeten Programme
keinerlei Störungen verursachen. Störungen, die die Einrichtungen oder
Dienstleistungen des ISP beeinträchtigen, sind für den ISP ein Grund
zur sofortigen Vertragsauflösung oder Diensteunterbrechung bzw –abschaltung.
4.4. Sofern der
Kunde selbständig von außen auf den Server zugreift, erfolgt dies durch
geeignete seitens des Kunden zu beschaffende Software. Sofern vom ISP
angeboten, ist der ISP bereit, benötigte Software gegen gesondertes Entgelt
und – außer gegenüber Verbrauchern – schriftliche Vereinbarung
bereitzustellen. Auch diesfalls wird dem Kunden eine nicht-ausschließliche
Nutzungsbewilligung an der Software eingeräumt; die Lizenzbestimmungen der
Software sind strengstens zu beachten, bei Verletzungen wird der Kunde den
ISP schad- und klaglos halten.
5. Verantwortung des Kunden für Inhalte und Nutzung
5.1. Der Kunde
verpflichtet sich, auf dem Server keine rechtswidrigen Inhalte oder
Informationen zu hinterlegen noch in irgendeiner Form auf rechtswidrige
Inhalte, die von ihm oder Dritten angeboten werden, hinzuweisen oder Links
auf solche Angebote zu veröffentlichen. Bei Verstößen ist der Kunde zur
Schad- und Klagloshaltung gegenüber dem ISP verpflichtet. Dies gilt auch für
jede andere Form der missbräuchlichen Nutzung. Zur Kontrolle von Inhalten
des Kunden, die am Server gespeichert sind oder transportiert werden, ist
der ISP weder berechtigt noch verpflichtet. Der ISP haftet nicht für diese
Inhalte und zwar auch dann nicht, wenn der Zugang zu diesen Inhalten über
einen Link von der Homepage des ISP erfolgt. Wird der ISP deswegen in
Anspruch genommen, ist der Kunde zur vollständigen Schad- und Klagloshaltung
verpflichtet.
5.2. Der Kunde
nimmt die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes 2003 in der geltenden
Fassung und die darin festgelegten Pflichten der Inhaber von Endgeräten zur
Kenntnis. Er verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften des
Telekommunikationsgesetzes 2003 und der einschlägigen fernmelderechtlichen
Normen sowie sämtlicher anderer gesetzlicher Bestimmungen. Der Kunde wird
ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornographiegesetzes, des
Verbotsgesetzes und der einschlägigen strafgesetzlichen Vorschriften
hingewiesen, wonach die Vermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter
Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt bzw. untersagt ist. Der Kunde
verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber dem
ISP die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften
zu übernehmen. Der Kunde verpflichtet sich, den ISP schad- und klaglos zu
halten, falls der ISP wegen vom Kunden in den Verkehr gebrachten Inhalten
zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch
genommen wird, insbesondere durch Privatanklagen wegen übler Nachrede,
Beleidigung oder Kreditschädigung, durch Verfahren nach dem Mediengesetz,
dem Urheberrechtsgesetz, dem Markengesetz, dem Gesetz gegen unlauteren
Wettbewerb oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder
Kreditschädigung. Wird der ISP entsprechend in Anspruch genommen, so steht
ihm allein die Entscheidung zu, wie er darauf reagiert, ohne, dass der für
den Inhalt verantwortliche Kunde – außer im Fall groben Verschuldens des ISP
– den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben könnte.
5.3. Der Kunde
verpflichtet sich überhaupt, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu
gebrauchen, die zur Beeinträchtigung Dritter führt oder für den ISP oder
andere sicherheits- oder betriebsgefährdend ist, widrigenfalls er den ISP
schad- und klaglos halten wird. Er nimmt weiters zur Kenntnis, dass bei
übermäßigem Datentransfer der Server überlastet sein kann und daher
gegebenenfalls nicht funktioniert. Jegliche Ansprüche diesbezüglich gegen
den ISP sind ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich weiters bei
sonstigem Schadenersatz, den ISP unverzüglich und vollständig zu
informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen
Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird. Der
Kunde verpflichtet sich, von ihm eingesetzte Software laufend am aktuellsten
Stand zu halten, sofern dies sicherheitsrelevante Auswirkungen haben kann.
5.4. Der Kunde
nimmt zur Kenntnis, dass den ISP keine uneingeschränkte Verpflichtung zum
Datentransport bzw zur Anbindung des Servers an das Internet trifft. Keine
entsprechende Verpflichtung besteht jedenfalls, wenn sich der ISP
anderenfalls selbst der Gefahr rechtlicher Verfolgung aussetzen würde. Der
Kunde nimmt weiters die Bestimmungen des ECG (E-Commerce-Gesetz) und des
Urheberrechtsgesetzes, wonach der ISP unter bestimmten Voraussetzungen (insb
§ 18 ECG) berechtigt und verpflichtet ist, Auskünfte betreffend den Kunden
zu erteilen. Der ISP wird bestrebt sein, die von der ISPA (Verein Internet
Service Providers Austria) entwickelten „Allgemeinen Regeln zur Haftung und
Auskunftspflicht des Internet Service Providers“, abrufbar unter
www.ispa.at zu
beachten und ihnen zu entsprechen.
5.5. Der Kunde
ist zur unbedingten Absicherung seines Anschlusses, seiner Endgeräte sowie
seiner Zugangsdaten zum Schutz vor unbefugtem Zugriff verpflichtet. Der
Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das Abspeichern von Passwörtern, Zugangsdaten
und anderen geheimen Informationen auf der Festplatte eines PC nicht sicher
ist. Weiters nimmt er zur Kenntnis, dass durch das Abrufen von Daten aus dem
Internet Viren, trojanische Pferde oder andere Komponenten auf sein Endgerät
transferiert werden können, die sich auf seine Daten negativ auswirken
können oder zum Missbrauch seiner Zugangskennungen führen können. Ebenso
nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass dies durch „Hacker“ erfolgen kann. Der
ISP steht dafür nicht ein, sofern der ISP nicht vorsätzlich oder grob
fahrlässig gehandelt hat. Dadurch generierte Entgeltforderungen sind (außer
im Fall des Verschuldens des ISP) vom Kunden zu begleichen. Der Kunde ist
verpflichtet, jeden Verdacht, dass seine Zugangsdaten oder andere geheime
Informationen unbefugten Dritten bekannt geworden sein könnten, unverzüglich
dem ISP zu melden. Jedenfalls haftet der Kunde für Schäden, die dem ISP
durch mangelhafte Geheimhaltung der Zugangsdaten durch den Kunden; durch
Weitergabe an Dritte; durch nicht rechtzeitige Meldung eines entsprechenden
Verdachtes, dass Daten unbefugten Dritten bekannt geworden sein könnten oder
durch nicht erfolgte Absicherung seiner Endgeräte und Systeme entstehen.
5.6. Der Kunde
darf nicht nach Daten anderer Kunden des ISP oder des ISP selbst, die nicht
zu seiner Kenntnis bestimmt sind, suchen, diese oder Informationen über die
Zugangsmöglichkeit zu diesen nicht weitergeben, verkaufen oder sonst
verwerten. Stößt der Kunde auf derartige Daten, die nicht zu seiner Kenntnis
bestimmt sind oder erhält er Informationen über die Zugangsmöglichkeit zu
diesen, hat der Kunde den ISP unverzüglich zu informieren und jedenfalls die
Vertraulichkeit zu wahren.
6. Gewährleistung; Haftung und Haftungsausschlüsse
6.1. Die
Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern 2 Jahre, in allen
anderen Fällen 6 Monate. Diese Frist verlängert sich bei
Abzahlungsgeschäften mit Verbrauchern bis zur Fälligkeit der letzten
Teilzahlung, wobei dem Kunden die Geltendmachung seines
gewährleistungsrechtlichen Anspruches vorbehalten bleibt, wenn er bis dahin
dem ISP den Mangel angezeigt hat.
6.2. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen des ISP
entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Preisminderung
ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde
die aufgetretenen Mängel innerhalb von 2 Werktagen schriftlich und
detailliert angezeigt hat. Dieser Pkt. 5.2 gilt nicht für
Verbrauchergeschäfte. Ein Rückgriffsrecht gemäß § 933b ABGB ist
ausgeschlossen.
6.3. Der ISP
übernimmt keine Gewähr dafür, dass der vom Kunden bestellte Server und die
Software allen Anforderungen des Kunden entspricht, mit anderen Programmen
des Kunden zusammenarbeitet sowie, dass die Programme ununterbrochen und
fehlerfrei laufen oder, dass alle Fehler behoben werden können. Gegenüber
Unternehmern ist überdies die Gewährleistung auf reproduzierbare (laufend
wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt. Kommt es auf Grund
von technologisch zweckmäßigen Softwareupdates des ISP zu Inkompatibilitäten
beim Kunden, so sind Ersatzansprüche gegen den ISP ausgeschlossen.
6.4. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen des ISP
entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Preisminderung
ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde
die aufgetretenen Mängel innerhalb von 2 Werktagen schriftlich und
detailliert angezeigt hat. Dieser Pkt. 5.2 gilt nicht für
Verbrauchergeschäfte. Ein Rückgriffsrecht gemäß § 933b ABGB ist
ausgeschlossen.
6.5. Von der
Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht vom ISP bewirkter
Anordnung und Montage (dies gilt nicht, sofern die Selbstmontage durch den
Kunden oder Dritte vereinbart war und fachmännisch erfolgte oder im Fall von
zulässigen und fachmännisch erfolgten Ersatzvornahmen durch den Kunden oder
Dritte, weil der ISP trotz Anzeige des Mangels seiner Verbesserungspflicht
nicht binnen angemessener Frist nachgekommen ist), ungenügender Einrichtung,
Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen,
Überbeanspruchung über die vom ISP angegebene Leistung, unrichtige
Behandlung und Verwendung ungeeigneter Software oder anderer
Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom
Kunden bestelltes Material oder Software zurückzuführen sind. Der ISP haftet
nicht für Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen
und chemische Einflüsse zurückzuführen sind.
6.6. Der ISP
betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt größter Sorgfalt,
Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Aus technischen Gründen ist es jedoch
nicht möglich, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass
die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder, dass
gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Der ISP
übernimmt hierfür keinerlei Haftung, außer der ISP hat vorsätzlich oder grob
fahrlässig gehandelt. Die sonstigen Haftungsausschlüsse bzw. Beschränkungen
bleiben unberührt.
6.7. Bei
höherer Gewalt, Streiks, Einschränkungen der Leistungen anderer
Netzbetreiber oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten kann es zu
Einschränkungen oder Unterbrechungen kommen. Die ständige Verfügbarkeit der
vertraglichen Leistungen des ISP kann daher nicht zugesichert werden und
entzieht sich dem Einflussbereich des ISP. Der ISP haftet für derartige
Ausfälle nicht, sofern sie nicht von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig
verschuldet wurden. Im übrigen gelten die allgemeinen
Haftungsbeschränkungen. Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern aufgrund
von Leistungsausfällen, die in der Einflusssphäre des ISP oder von ihm
beauftragten Dritten liegen, bleiben unberührt.
6.8. IP-Konnektivität zu anderen Netzbetreibern erfolgt nach Maßgabe der
Möglichkeit. Jegliche Haftung für Probleme, die ihre Ursache in den Netzen
Dritter haben, ist ausgeschlossen. Die Nutzung anderer Netze unterliegt den
Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Betreiber (acceptable use policy). Im
Fall von unzumutbar langen Unterbrechungen oder unzumutbaren Einschränkungen
bleibt das Recht des Kunden auf Vertragsauflösung aus wichtigem Grund
unberührt.
6.9. Der Kunde
nimmt zur Kenntnis, dass der ISP bei Angriffen auf seine Systeme durch
Dritte ebenfalls berechtigt ist, die Services des Kunden vorübergehend zu
sperren, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche entstehen.
6.10. Festgehalten wird, dass die vorstehenden Bestimmungen allfällige
Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern unberührt lassen.
6.11. Die
Haftung des ISP aus diesem Vertrag wird für leichte Fahrlässigkeit sowie für
Folgeschäden und entgangenen Gewinn generell ausgeschlossen. Abweichend vom
ersten Satz gilt für Verbraucher: die Haftung des ISP für leichte
Fahrlässigkeit, außer bei Personenschäden, wird ausgeschlossen.
6.12. Der Kunde
ist verpflichtet, den ISP von jeglicher Unterbrechung oder Störung von
vertragsgegenständlichen Telekommunikationsdiensten oder -geräten
unverzüglich zu informieren, um dem ISP, soweit der ISP dazu vertraglich
verpflichtet ist, die Problembehebung zu ermöglichen, bevor der Kunde andere
Firmen aus welchem Grund auch immer mit der Problembehebung beauftragt.
Verletzt der Kunde diese Verständigungspflicht, übernimmt der ISP für
dadurch verursachte Schäden und Aufwendungen des Kunden (z.B. Kosten einer
vom Kunden beauftragten Fremdfirma) keine Haftung. Wenn bei einer
Überprüfung durch den ISP kein vom ISP zu vertretender Fehler festgestellt
wird, hat der Kunde dem ISP, den dem ISP entstandenen Aufwand, entsprechend
dem laut Preisliste vorgesehenen Stundensatz für Leistungen des ISP sowie
allenfalls angefallene Barauslagen zu ersetzen.
6.13. Bei
Firewalls, die vom ISP aufgestellt, betrieben oder überprüft wurden, geht
der ISP mit Sorgfalt vor, weist jedoch darauf hin, dass absolute Sicherheit
und volle Funktionstüchtigkeit von Firewall-Systemen nicht gegeben ist. Die
Haftung des ISP für Nachteile, die dadurch entstehen, dass installierte,
betriebene oder überprüfte Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion
gesetzt werden, ist deshalb ausgeschlossen, sofern dies vom ISP nicht
vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde. Spamfilter und
Virenfilter funktioniert ebenfalls nicht in jedem Fall vollkommen; der Kunde
nimmt überdies zur Kenntnis, dass bedingt durch die Funktionsweise von Spam-
bzw Virenfiltern sein E-Mail-Verkehr beeinträchtigt sein kann, ohne dass er
Fehlermeldungen erhält.
6.14. Der ISP
wird sich bemühen, Wartungsarbeiten oder Änderungen am Server nach
Möglichkeit, spätestens sieben Tage vorher zu planen, wenn zu erwarten ist,
dass die Wartungstätigkeit oder Änderung zu einem Ausfall der Verfügbarkeit
führt oder aus sonstigen Gründen eine Vorankündigung notwendig erscheint.
Der Kunde muss sich laufend im Kundencenter des ISP über geplante
Wartungsarbeiten informieren; dort erhält der Kunde die Information, zu
welchen Zeiten Wartungsarbeiten vorgesehen sind. Ausfälle während
notwendiger Wartungs- oder Reparaturarbeiten sowie Ausfälle während der
vereinbarten Wartungsfenster führen zu keinen Ansprüchen des Kunden gegen
den ISP, sofern dem ISP kein Verschulden an den Ausfällen trifft, wobei
gemäß den allgemeinen Haftungsregelungen dieser Vereinbarung die Haftung für
leichte Fahrlässigkeit (ausgenommen für Personenschäden gegenüber
Verbrauchern) ausgeschlossen ist.
7. Serviceniveau / Gewährleistung / Haftung
7.1. Der ISP
wird die wirtschaftlich vertretbaren Bemühungen aufwenden, um excess packet
loss und latency zu minimieren und downtime zu vermeiden.
Verfügbarkeitszusagen oder sonstige Service Levels von ISP sind
unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart
wurde. Kompensationsansprüche bei Nichterreichen vereinbarter Werte bestehen
nur, sofern sie ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung vereinbart wurden.
Es gelten weiters die folgenden Regelungen, wobei weitergehende oder
andersartige Ansprüche des Kunden jedenfalls ausgeschlossen sind:
7.2. Arbeiten
zur Wartung des Netzwerks können zu einer Beeinträchtigung der vertraglichen
Dienste führen. ISP wird sich bemühen, alle planbaren Wartungsarbeiten
innerhalb dieser Standardwartungsfenster auszuführen. Die
Standardwartungsfenster können von ISP verlegt werden. ISP wird den Kunden,
soweit möglich, drei Tage im Voraus über geplante Wartungsarbeiten
informieren.
7.3. Bei der
Ermittlung der Standardverfügbarkeit bleibt unberücksichtigt der Zeitraum
der Nichtverfügbarkeit durch
vom Kunden zu vertretende Störungen bzw. Verzögerungen;
höhere Gewalt;
angekündigte Wartungsarbeiten bzw. Wartungsarbeiten während der
Standardwartungsfenster;
Störungen, die aufgrund der mangelnden Information durch den Kunden bzw.
Zutrittsbeschränkungen nicht beseitigt werden können;
Störungen, die durch externe Dritte verursacht werden (beauftragte
Subunternehmen gelten nicht als externe Dritte);
notwendige Verlegungen oder Änderung von Spezifikationen auf Grund
behördlicher Auflagen oder Genehmigungen etc.
7.4. Der Kunde
hat an der Störungsbeseitigung mitzuwirken.
7.5. Für
allfällige Ansprüche des Kunden auf Entschädigung („Kompensation“) bei
Nichteinhaltung der SLA-Schwellenwerte gelten die folgenden Regelungen,
wobei weitergehende oder andersartige Ansprüche des Kunden jedenfalls
ausgeschlossen sind: Kompensationen für die Nichteinhaltung von vereinbarten
Werten erfolgen ausschließlich durch Gutschrift auf der Folgerechnung.
Allfällige Kompensationen stehen nur zu, sofern die Summe der Kompensationen
für Störungen in einem Kalendermonat den Gesamtbetrag der sonst vom Kunden
für einen Monat (aliquot umgerechnet) zu zahlenden Entgelte nicht
übersteigt.
7.6. Anforderung der Gutschrift: der Kunde muss ISP binnen fünf Werktagen
nach Eintritt der Gutschriftsberechtigung schriftlich den Anspruch auf
Erhalt dieser Gutschrift unter detaillierter Angabe des Grundes mitteilen
(Ausschlussfrist). Erfolgt dies nicht, verfällt das Recht des Kunden auf
Erhalt einer Gutschrift.
7.7. Über die
vereinbarten Kompensationsbeträge hinausgehende Schadenersatzansprüche des
Kunden sind ausgeschlossen.
7.8. Es gelten
im Übrigen die Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkungen dieser
Allgemeinen Vertragsbestimmungen.
8. Datenschutzrechtliche Bestimmungen
8.1. Der ISP
und seine Mitarbeiter unterliegen dem Kommunikationsgeheimnis gem § 93 TKG
2003 und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes, dies auch
nach dem Ende der Tätigkeit, welche die Geheimhaltungspflicht begründet hat.
Persönliche Daten und Daten der User werden nicht eingesehen. Auch die bloße
Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der
Geheimhaltungspflicht, ebenso erfolglose Verbindungsversuche.
8.2. Der Kunde
kann der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Dies steht
einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der
alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer
Nachricht über das Kommunikationsnetz des ISP ist, oder um einem Kunden dem
von ihm bestellten Dienst zur Verfügung zu stellen. Routing- und
Domaininformationen müssen dementsprechend weitergegeben werden.
8.3. Auf
Grundlage des Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes 2003
verpflichten sich die Vertragspartner, Stammdaten nur im Rahmen der
Leistungserbringung und nur für die im Vertrag vereinbarten Zwecke zu
speichern, zu verarbeiten und weiterzugeben. Solche Zwecke sind: Abschluss,
Durchführung, Änderung oder Beendigung des Vertrages mit dem Kunden,
Verrechnung der Entgelte, Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen, Erteilung
von Auskünften an Notrufträger gem § 98 TKG 2003. Soweit der ISP gemäß TKG
in der jeweils geltenden Fassung zur Weitergabe verpflichtet ist, wird der
ISP dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommen.
8.4. Der ISP
wird aufgrund § 92 Abs 3 Z 3 und § 97 (1) TKG 2003 ermächtigt, folgende
personenbezogene Stammdaten des Kunden und Teilnehmers zu ermitteln und
verarbeiten: Vorname, Familienname, akademischer Grad, Wohnadresse,
Geburtsdatum, Firma, E-Mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, sonstige
Kontaktinformation, Bonität, Informationen über Art und Inhalt des
Vertragsverhältnisses, Zahlungsmodalitäten, sowie Zahlungseingänge zur
Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses.
8.5. Stammdaten
werden gem § 97 Abs 2 TKG vom ISP spätestens nach der Beendigung der
vertraglichen Beziehungen mit dem Kunden gelöscht, außer diese Daten werden
noch benötigt, um Entgelte zu verrechnen oder einzubringen, Beschwerden zu
bearbeiten oder sonstige gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen.
8.6. Zugangs-
und Verbindungsdaten werden vom ISP grundsätzlich sofort gelöscht, sofern
nicht technische oder verrechnungstechnische Gründe dagegen sprechen.
8.7. Inhaltsdaten werden vom ISP nicht gespeichert. Sofern aus technischen
Gründen eine kurzfristige Speicherung nötig ist, wird der ISP gespeicherten
Daten nach Wegfall dieser Gründe unverzüglich löschen. Ist die Speicherung
von Inhalten Dienstemerkmal, wird der ISP die Daten unmittelbar nach
Erbringung des Dienstes löschen.
8.8. Weiters
erteilt der Kunde seine Zustimmung dazu, dass im Falle der von ihm
gewünschten Zahlung durch Kreditkarte sämtliche Abrechnungsdaten in der zur
Abrechnung notwendigen Form an das jeweilige Kreditkarteninstitut
übermittelt werden dürfen.
8.9. Der Kunde
gestattet dem ISP die Aufnahme seines Namens bzw. Firma in eine
Referenzliste, die auch auf der Website des ISP veröffentlicht werden darf.
Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
8.10. Der
Kunde erklärt sich einverstanden, vom ISP Werbung und Informationen
betreffend Produkte und Services des ISP sowie Geschäftspartnern des ISP in
angemessenem Umfang per E-Mail zu erhalten. Dabei bleiben die Daten des
Kunden einschließlich seines Namens und seiner E-Mail-Adresse ausschließlich
beim ISP. Der Kunde kann diese Einverständniserklärung jederzeit widerrufen.
Der ISP wird dem Kunden in jeder Werbe-E-Mail die Möglichkeit einräumen, den
Empfang weiterer Nachrichten abzulehnen.
8.11. Der ISP
hat alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die
gespeicherten Daten im Sinne der Datensicherheitsbestimmungen des DSG zu
schützen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen,
beim ISP gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw diese
weiter zu verwenden, haftet der ISP dem Kunden gegenüber nur bei
vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. In Abänderung davon gilt für
Verbrauchergeschäfte: die Haftung des ISP ist ausgeschlossen, wenn der ISP
oder eine Person, für die der ISP einzustehen hat, Sachschäden bloß leicht
fahrlässig verschuldet hat.
9. Sonstige
Bestimmungen
9.1. Soweit
gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Vollkaufleuten
anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Diese Bestimmung gilt nicht für
Verbrauchergeschäfte. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des
UN-Kaufrechts und nicht zwingender Verweisungsnormen. Es gelten weiters die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ISP, soweit diese Bedingungen den
Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht entgegen stehen.
9.2. Alle
dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen des
Kunden haben schriftlich zu erfolgen, sofern nicht ausdrücklich anderes
vereinbart wurde. Stets hat der Kunde seine Kundennummer anzugeben
(Mitteilungen von Verbrauchern sind auch ohne Kundennummer wirksam, sofern
sie zugeordnet werden können).
9.3. Für
eventuelle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem gegenständlichen
Vertrag gilt die örtliche Zuständigkeit des am Sitz des ISP sachlich
zuständigen Gerichtes vereinbart. Das gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
9.4. Der ISP
ist ermächtigt, seine Pflichten oder den gesamten Vertrag mit
schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden. Das gilt nicht für
Verbrauchergeschäfte. Für Verbrauchergeschäfte gilt: Der ISP ist auf eigenes
Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus
diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.
9.5. Der Kunde
hat Änderungen seiner Anschrift einschließlich E-Mailadresse unverzüglich
schriftlich bekannt zu geben. Mitteilungen gelten als dem Kunden zugegangen,
wenn sie an seine zuletzt bekannt gegebene Anschrift einschließlich der
bisher bekannt gegebenen E-Mailadresse gesandt wurden.
9.6. Allfällige
Rechtsgeschäftsgebühren, die mit dem Abschluss des Vertrags verbunden sein
sollten, trägt der Kunde.
SONDERBESTIMMUNGEN BEI DOMAINREGISTRIERUNG
In Ergänzung zu
(bzw. bei Widersprüchen abweichend von) den Allgemeinen Vertragsbestimmungen
gilt folgendes:
Der ISP
vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung
des Kunden, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. Der ISP
beginnt mit der Bearbeitung des Geschäftsfalls binnen 5 Werktagen nach
Vertragsschluss (Bezahlung durch den Kunden); der Erfolg der Reservierung
kann nicht garantiert werden, da eine Domain ggf. nicht mehr verfügbar sein
kann (first come first served).
Die Domain wird für .at, .co.at und .or.at-Adressen von der
Registrierungsstelle nic.at eingerichtet, für sonstige Adressen von der
jeweils zuständigen Registrierungsstelle. Der ISP fungiert hinsichtlich der
von nic.at verwalteten Domains auf die Dauer dieses Vertrages als
Rechnungsstelle (sofern nicht anders vereinbart); das Vertragsverhältnis für
die Errichtung und Führung der Domain besteht jedoch jedenfalls zwischen dem
Kunden und der Registrierungsstelle direkt, unter Einbeziehung der AGB der
jeweiligen Registrierungsstelle. Links zu AGB der Registrierungsstellen
befinden sich auf Website des ISP. Die Registrierungsgebühr, die der
Registrierungsstelle zufließt, ist in den Beträgen, die der ISP dem Kunden
verrechnet, enthalten (sofern nicht anders vereinbart). Bei nicht von der
nic.at verwalteten Domains erfolgt die Verrechnung zwischen dem Kunden und
der Domainverwaltungseinrichtung direkt, sofern nicht anderes vereinbart
wurde; der ISP verrechnet dem Kunden diesfalls vereinbarungsgemäß das
Entgelt für die Anmeldung, die benutzten technischen Einrichtungen sowie
eine Verwaltungsgebühr.
Der Kunde nimmt
zur Kenntnis, dass der Vertrag des Kunden mit der Registrierungsstelle nicht
automatisch endet, wenn der Vertrag mit dem ISP aufgelöst wird, sondern der
Kunde diesen vielmehr eigens bei der Registrierungsstelle kündigen muss,
sofern nicht zwischen ISP und dem Kunden ausdrücklich (und bei Unternehmern:
schriftlich) anderes vereinbart wurde.
Bezogen auf die
Domain gelten daher die Allgemeinen Vertragsbedingungen von nic.at (abrufbar
unter
www.nic.at) bzw
der ansonsten jeweils zuständigen Registrierungsstelle; diese werden dem
Kunden vom ISP auf Wunsch zugesandt.
Der ISP ist
nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder
namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet, hat aber das Recht, im Fall von
Bedenken die Registrierung zu verweigern. Der Kunde erklärt, die
einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere
niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird den ISP
diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.
Die
Bestimmungen gelten bei Domaintransfers sinngemäß. Scheitert der Transfer
aus Gründen, die nicht in der Sphäre des ISP liegen oder ist die
automatisierte Verarbeitung nicht möglich, hat der Kunde das Entgelt dennoch
zu bezahlen. Für weitere Bemühungen des ISP muss der Kunde ein gesondertes
Entgelt entrichten.
Der Kunde hat
einen Transfer dem ISP bekannt zu geben und den Vertrag mit dem ISP unter
Einhaltung der Kündigungsfrist und eventueller Zahlung von
Restlaufzeitentgelten zu kündigen. Außer bei Nic.at erlischt die Domain in
jedem Fall der Beendigung des Vertrages zwischen dem Kunden und dem ISP; der
Kunde hat daher selbst vorzukehren, dass er die Domain rechtzeitig
transferiert.
SONDERBESTIMMUNGEN FÜR SERVERHOUSING
In Ergänzung zu
(bzw. bei Widersprüchen abweichend von) den Allgemeinen Vertragsbestimmungen
gilt folgendes:
Der ISP
erbringt Serverhousing-Leistungen grundsätzlich nur gegenüber Unternehmern,
nicht gegenüber Konsumenten iSd KSchG. Der Kunde erklärt hiermit,
Unternehmer zu sein.
1. Zurückbehaltungs-, Pfand- und Befriedigungsrecht bzgl. Zahlungsverzug des
Kunden
1.1 Ist der
Kunde mit Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem ISP im Verzug, stimmt der
Kunde hiermit zu, dass dem ISP an den dem Kunden gehörenden Gegenständen,
insbesondere Server einschließlich allfälligen Zubehör, die sich den
Räumlichkeiten des ISP befinden, ein Zurückbehaltungsrecht zusteht, und zwar
so lange, bis sämtliche Verbindlichkeiten aus welchem Vertragsverhältnis
auch immer des Kunden gegenüber dem ISP beglichen sind.
1.2 Des
Weiteren räumt der Kunde hiermit dem ISP ein Pfandrecht an diesen in den
Räumlichkeiten des ISP befindlichen Gegenständen, insbesondre Server samt
Zubehör, für alle künftig oder derzeit dem ISP dem Kunden gegenüber
zustehenden Forderungen, insbesondere Forderungen aus oder in Zusammenhang
mit diesem Vertragsverhältnis, ein.
1.3 Der Kunde
räumt dem ISP ein unmittelbares Befriedigungsrecht an diesen Gegenständen
ein, insbesondere das Recht zur außergerichtlichen Verwertung und zum
freihändigen Verkauf und Befriedigung aus dem daraus erzielten
Verkaufserlös. Erzielte Beträge, die die Forderungen des ISP gegenüber dem
Kunden übersteigen, werden an den Kunden herausgegeben.
2. Pflichten
des Kunden bei Vertragsende
2.1 Mit
Beendigung dieses Vertrages hat der Kunde sein Equipment und sämtliche
anderen ihm gehörigen Gegenstände und Materialien aus dem Stellplatz bzw von
anderen Flächen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen
und auf eine Kosten und Risiko zu entfernen. Falls der Kunde dies
unterlässt, kann der ISP diese auf Kosten und Risiko des Kunden entfernen
lassen. Sollte nach dieser Entfernung der Kunde das Equipment und sonstige
Gegenstände nicht innerhalb von zwei Monaten abholen, kann der ISP sie nach
eigener Wahl verwerten und den Erlös einbehalten bzw. sie entsorgen; diese
Regelung gilt für Unternehmen, jedoch nicht für Konsumenten iSd KSchG.
2.2 Ist der
Stellplatz nach Beendigung dieses Vertrages aus vom Kunden zu vertretenen
Gründen für den ISP nicht verwertbar, so kann der ISP dem Kunden die
laufenden Gebühren pro angefangenem Monat, in dem die Verwertbarkeit für ISP
fällt, in Rechnung stellen.
2.3 Wenn der
Kunde den Server nicht bei Vertragsende bereits entfernt hat, geht jegliche
Gefahr auf den Kunden über, auch wenn diese sonst aus welchen Gründen auch
immer beim ISP liegen würde. Der ISP haftet für von ihm vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursachte Beschädigungen unter Berücksichtigung der in
diesen AGB enthaltenen Haftungsbeschränkungen.
3. Verantwortung, Wartung
3.1 Server und
allfälliges Zubehör liegen im alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden.
Dies umfasst auch die Aktualisierung der verwendeten Software und des
Betriebssystems. Der ISP stellt keinen Support zur Verfügung, auch keinen
Linux Support. Der ISP leistet diesbezüglich keine Wartungsarbeiten oder
sonstige Tätigkeiten, außer nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Der
Kunde und von ihm schriftlich namhaft gemachte Personen haben zum Zweck der
Wartung und des Betriebs des Servers ein Zutrittsrecht während der mit dem
Kunden schriftlich vereinbarten Zeiten. Sind keine besonderen Zeiten
vereinbart, besteht das Zutrittsrecht lediglich zu den allgemeinen
Geschäftszeiten des ISP. Der ISP hat das Recht, dem Kunden das Zutrittsrecht
aus wichtigen Gründen zu verwehren, insbesondere auch wegen Zahlungsverzugs
des Kunden.
3.2 Dem Kunden
steht ein Traffic-Kontingent je nach gewähltem Paket zur Verfügung, bei
Überschreitungen wird der Kunde formlos vom ISP informiert. Der zusätzliche
Traffic (ab Überschreitung), wird entsprechend der auf der Website des ISP
veröffentlichten Entgeltliste vergebührt, und zwar unabhängig davon, ob und
wann der ISP den Kunden von der Überschreitung informiert hat.
3.3 Der ISP hat
das Recht, beim Vorliegen zwingender technischer oder sonstiger Gründe
technische Details des Services übergangsweise oder auf Dauer zu ändern,
soweit dadurch die Interessen des Kunden an der vereinbarten Leistung nicht
oder nur vorübergehend und unerheblich behindert werden. Der Kunde ist
verpflichtet, an derartigen Änderungen in zumutbarem Umfang mitzuwirken.
3.4 Der Kunde
ist selbst jederzeit für eigene Backup-Kopien aller erforderlicher Daten,
die auf dem Kunden-Equipment gespeichert sind, verantwortlich; er hat
sicherzustellen, dass diese in einer sicheren Umgebung außerhalb des
Serverraums aufbewahrt werden.
3.5 Das gesamte
Kunden-Equipment muss entsprechend den Hersteller-Angaben in der
mitgelieferten Dokumentation installiert, betrieben und gewartet werden.
3.6 Auf dem
gesamten Kundenequipment muss vom Kunden eine klare Kennung angebracht
werden.
4. Zutrittsrecht des Kunden zum Server
4.1 Der Kunde
hat jederzeit die Sicherheits- und Brandschutzvorschriften, die im
Serverraum angegebenen bzw. ausgehängten Vorschriften sowie alle
angemessenen Anweisungen, die vom Begleitdienst des ISP gegeben werden, zu
befolgen.
4.2 Der Kunde
darf keine Schließvorrichtung im Serverraum anbringen oder ersetzen und auch
auf keine andere Weise dem ISP den Zugriff auf Teile des Serverraums
blockieren.
4.3 Falls der
ISP der begründeten Ansicht ist, dass der Kunde die von ihm gemietete
Stellfläche nicht ausreichend in Ordnung und sauber hält oder dass das
Equipment des Kunden in irgendeiner Weise eine Gefährdung für Personen oder
die Einrichtung darstellt, wird der Ansprechpartner des Kunden zur
Abstellung dieser Mängel unter Einhaltung einer den Umständen angemessenen
Frist aufgefordert. Falls der Kunde die Probleme nicht innerhalb der
angegebenen Frist ausräumt, ist ISP berechtigt alle Maßnahmen, die zur
Beseitigung der Gefährdung für notwendig erachtet werden zu ergreifen und
den dabei entstandenen Aufwand dem Kunden in Rechnung zu stellen.
4.4 Der ISP ist
berechtigt, zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsstandards im
Serverraum ein umfassendes Video-Überwachungssystem zu installieren. Die
übertragenen Bilder werden ggf. aufgezeichnet und regelmäßig überprüft, um
bei Bedarf die Wiedergabe und Analyse zu ermöglichen.
4.5 Der ISP
behält sich das Recht vor, das vom Personal bei Betreten und/oder Verlassen
des Serverraums mitgeführte Equipment zu kontrollieren. Dieses Recht kann
auch von einem vom ISP bevollmächtigten Begleitdienst ausgeübt werden. Ohne
ordnungsgemäße Protokollierung gemeinsam mit dem ISP darf durch den Kunden
kein Equipment vom Standort abtransportiert werden.
4.6 Der ISP
behält sich das Recht vor, jederzeit Stellflächen zu betreten, die an
Housing-Kunden vermietet wurden. Für die Zwecke solcher Inspektionen und
aller Notfallarbeiten, die möglicherweise erforderlich werden, besitzt
der ISP Generalschlüssel zu allen im Serverraum befindlichen Schlössern.
4.7 Der Kunde
hat den Zutritt zum Serverraum auf einen möglichst kleinen Personenkreis,
der das Serverraum aus dienstlichen Gründen betreten muss, zu beschränken.
Im Allgemeinen sind dies (neben Mitarbeitern bzw. Erfüllungsgehilfen von
ISP) nur Mitarbeiter des Kunden, denen dies im Voraus genehmigt wurde, bzw.
deren Vertreter. Personen die nicht in die oben erwähnten Kategorien fallen
erhalten nur nach vorheriger Vereinbarung und nur wenn ein triftiger Grund
nachgewiesen werden kann Zutritt zum Serverraum. Die letztendliche
Zuständigkeit für die Gewährung des Zutritts zum Serverraum liegt bei ISP.
Zutrittsberechtigtes Personal hat nach Betreten der Einrichtung die für das
Serverraum geltenden schriftlichen oder mündlichen Anweisungen des Personals
bzw. Begleitdienstes des ISP zu befolgen.
4.8 Wenn ein
Beauftragter des Kunden von ISP mit nachvollziehbarer Begründung als Risiko
für die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Betrieb des Serverraums
eingestuft wird bzw. unautorisierte Handlungen durchführt oder gegen
angemessene Anweisungen von ISP im Serverraum verstößt, kann ISP ihn aus dem
Serverraum verweisen bzw. ihm den Zutritt zum Serverraum dauerhaft
verwehren.
4.9 Die
Serverraum-Räumlichkeiten sind für Kunden nur im Beisein eines
Begleitdienstes durch den ISP betretbar. In jedem Fall muss eine
Voranmeldung erfolgen. Der ISP wird Regeln über die Zutrittskontrolle
aufstellen und dem Kunden mitteilen. Der Kunde hat diese unbedingt
einzuhalten.
4.10 Kunden
erhalten, sofern sie ein absperrbares Rack gemietet haben, Schlüssel zu
ihren eigenen Racks und haben dafür zu sorgen, dass die Vertreter des
Kunden, die eine Zutrittsberechtigung besitzen, vor Betreten des Standorts
im Besitz dieser Schlüssel sind. Der ISP gibt keine Generalschlüssel an den
Kunden heraus und öffnet diesen keine Gehäuse, falls sie ihre Schlüssel
verloren oder verlegt haben und keine ausdrückliche Anweisung des
Ansprechpartners des Kunden hierfür erteilt wurde. Alle Nachschlüssel, die
dem Kunden als Ersatz für fehlende Schlüssel angefertigt werden, sind
kostenpflichtig.
4.11 Alle
Lieferungen an den Serverraum sind vom Kunden mindestens 48 Stunden im
Voraus anzukündigen und zeitlich mit den ISP zu vereinbaren. In der Regel
gestattet der ISP Lieferungen und bestätigt dem Kunden den Termin. ISP
behält sich jedoch das Recht vor, dem Kunden verbindliche Anweisungen
bezüglich des Termins, der Uhrzeit und der Weise zu geben, in der die
Anlieferung zu erfolgen hat, um Konflikte bei der Nutzung von Ladeplatz,
Aufzügen, Zugangskorridoren, etc. zu vermeiden. Alle Lieferrückstände oder
aus jeglichem Grund nicht termingerecht gelieferte Waren, gelten als
Neulieferungen und sind dem ISP separat mitzuteilen.
4.12 Der Kunde
muss sicherstellen, dass ein Vertreter des Kunden zur Annahme aller
Lieferungen vor Ort ist. Die Annahme unangekündigter Lieferungen wird in
jedem Fall verweigert. Postsendungen für Kunden des Serverraum können nicht
im Serverraum empfangen werden und werden an den Absender zurück geschickt.
4.13 Kunden,
die Equipment aus dem Serverraum abtransportieren möchten, müssen dies
schriftlich mit dem ISP vereinbaren und unter Einhaltung einer Frist von
mindestens 24 Stunden vorher anmelden. Hierbei ist eine vollständige Liste
des zu entfernenden Equipments beizuheften. Darin sind Datum und Uhrzeit des
gewünschten Abtransports, sowie der Name des Vertreters des Kunden
anzugeben, der das Equipment abholen wird. Nach Genehmigung durch den ISP
wird eine Bestätigung versandt und eine Genehmigung zum Abtransport von
Equipment ausgestellt, die für den vom Kunden beauftragten Vertreter zur
Abholung am vereinbarten Termin bereit liegt. Wenn große Mengen an Equipment
abgeholt werden sollen, behält ISP sich das Recht vor, dem Kunden bindende
Anweisungen zu Datum, Uhrzeit und Art und Weise der Abholung zu geben.
Dadurch sollen Konflikte bei der Nutzung von Ladeplatz, Aufzügen,
Zugangskorridoren, etc. vermieden werden.
4.14 Der Kunde
ist verpflichtet, bei der Installation, bei der Wartung und beim Betrieb
seines Servers für die Beseitigung sämtlicher Verunreinigungen, insbesondere
des gesamten Verpackungsmaterials, unverzüglich Sorge zu tragen. Eine
Entfernung derartiger Verunreinigungen und Verpackungsmaterialien kann durch
den ISP jederzeit auch ohne vorherige Ankündigung auf Kosten des Kunden
veranlasst werden, wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur unverzüglichen
Beseitigung bzw. Reinigung nicht nachkommt.
4.15 Der
Betrieb sämtlicher Geräte zur drahtlosen Kommunikation oder Übertragung und
aller Geräte von denen elektromagnetische oder sonstige Strahlung ausgeht,
die den ordnungsgemäßen Betrieb des IT- und Telekommunikation-Equipments
stören kann, ist im Serverraum verboten. Besonders erwähnt sei das Verbot
von Wireless LAN Lösungen innerhalb des Serverraums.
SONDERBESTIMMUNGEN BEI MIETSERVERN
Der Kunde hat
keinen Zutritt zum Serverraum.
Der ISP stellt
dem Kunden vorkonfigurierte Hardware zur Verfügung; der Kunde hat jedoch
kein Anspruch auf eine bestimmte Hardware oder einen bestimmten Server; der
ISP kann statt des vertraglich genannten Produkts ein gleichwertiges
bereitstellen.
Der ISP hält
die Hardware in einem gebrauchsfähigen Zustand wie bei Anfangskonfiguration;
ein Wartungsvertrag besteht im übrigen jedoch nicht.
Betreffend die
Konfigurationssoftware muss der Kunde die Softwarelizenzbedingungen des
Herstellers beachten und selbst für die allenfalls erforderlichen Updates
sorgen. Updates oder Aktualisierungen durch den ISP erfolgen nicht. Für
Updates der Anfangskonfiguration ist der Kunde zuständig.
Bei Schäden,
die nicht der Kunde zu vertreten hat, wird der ISP binnen 5 Werktagen,
sofern nicht eine kürzere Frist vereinbart ist, ein gleichwertiges
Ersatzgerät beistellen und die ursprüngliche Konfiguration herzustellen. Ein
Aufwandsanspruch des Kunden für kundenseitige Neukonfiguration, Datenverlust
etc besteht nicht. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der
Kunde allein für die Datensicherung verantwortlich.
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