ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der MyServices EDV Dienstleistungen GmbH

1.
GELTUNGSBEREICH
1.1 Die Lieferungen
und Leistungen der MyServices erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Lizenzbedingungen der Hersteller,die
den Vertragsprodukten beiliegen, bilden einen integrierten
Vertragsbestandteil. Der Kunde erklärt hinsichtlich der Geschäfte und
Verträge mit MyServices Unternehmer im Sinne des UGB (Unternehmensgesetzbuch) zu sein.
1.2 Dem Offert oder
den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MyServices bzw. dem von MyServices
vorgeschlagenenVertragsinhalt entgegenstehende oder davon abweichende
Bedingungen oder Erklärungen des Kunden werden nichtanerkannt. Vorliegende
Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn MyServices in
Kenntnis entgegenstehenderoder abweichender Bedingungen des Kunden die
Lieferungen an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Soweitdie Allgemeinen
Geschäftsbedingungen von MyServices schweigen, gilt dispositives Recht,
selbst dann, wenn dieAGB des Kunden hierzu eine Regelung enthalten.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen immer derSchriftform. Dies
gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
2.
LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
2.1 Offerte der
MyServices sind freibleibend und unverbindlich.Ein Vertrag kommt erst mit
schriftlicher, per Telefax oder E-Mail gesendeter Auftragsbestätigung von
MyServices, spätestensjedoch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden
oder Erbringung der Leistung, zustande.
2.2 MyServices behält
sich Änderungen des Liefergegenstandes vor, insbesondere im Zuge von
Weiterentwicklungen,sofern die Leistungsdaten erreicht werden.
2.3 Gegebenenfalls
vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten,wenn das Vertragsprodukt
zum vereinbarten Liefertermindem Frachtführer übergeben wurde. Verzögert
sichdie Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, dienicht von MyServices
zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukteauf Kosten und Gefahr des
Kunden eingelagertwerden.
2.4 Die Wahl des
Lieferanten bleibt MyServices überlassen, der Bezug bei einer anderen
Bezugsquelle kann nicht verlangt werden. Das Recht zu Teillieferungen und
deren Fakturierung bleibt MyServices ausdrücklich vorbehalten.
2.5 Der Liefertermin
wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von MyServices vereinbart
und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger
Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig
davon, ob diese bei MyServices oder beim Lieferanten eintreten, insbesondere
höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher
Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel,
unverschuldete verspätete Materialanlieferungen etc. Derartige Ereignisse
verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie
während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch
eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des
unvorhergesehenen Ereignisses. MyServices behält sich das Recht vor, vom
Vertrag zurückzutreten, wenn die durch derartige Ereignisse hervorgerufene
Liefer- und Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen dauert.
2.6 Im Fall leichter
Fahrlässigkeit ist ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Liefer-
und Leistungsverzug ausgeschlossen. Sofern der Liefer- und Leistungsverzug
nicht auf einer von MyServices zu vertretenden vorsätzlichen
Vertragsverletzung beruht, ist die Haftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden, maximal jedoch auf die Höhe von 5 % des
vom Lieferverzug betroffenen Lieferwerts begrenzt; Ziffer 10.4 gilt
entsprechend.
2.7. Bei Verzug der
Annahme hat MyServices zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht,
wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag
zurückzutreten. Kommt der Kunde mit der Annahme der von MyServices
angebotenen Lieferungen oder Leistungen in Verzug oder unterlässt er eine
ihm obliegende Mitwirkung, ist er verschuldensunabhängig zum Ersatz der
durch den Verzug oder unterlassenen Mitwirkung entstandenen Mehraufwendungen
oder des Schadens verpflichtet.
3.
PRÜFUNG UND GEFAHRENÜBERGANG
3.1 Die Gefahr einer
Beschädigung oder eines Verlustes des Vertragsproduktes geht mit Übergabe an
das Transportunternehmen von MyServices auf den Kunden über. Soweit sich der
Versand ohne Verschulden der MyServices verzögertoder unmöglich wird, geht
die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Diese
Bestimmungen gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw.
entgeltlicher Serviceleistung an den Kunden.
3.2 Der Kunde hat die
Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit
den Lieferpapieren sowie auf Mangelhaftigkeit zu überprüfen. Unterbleibt
eine schriftliche Rüge innerhalb von vier Tagen ab Lieferscheindatum, gilt
die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es
sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
Erkennbare Schäden oder Fehlmengen sind vom Kunden auf der
Empfangbescheinigung des Transportunternehmers zu vermerken, widrigenfalls
die Lieferung als vertragsgemäß gilt. Der Vermerk muss den Schaden bzw. die
Fehlmenge hinreichend und deutlich bezeichnen.
4.
PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4.1 Maßgebend sind die
in der Auftragsbestätigung von MyServices genannten Preise. Die Preise
verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sonstige
Nebenleistungen, Kosten oder Abgaben, insbesondere Verpackung,
Transportkosten, Abwicklungs- und Umweltpauschale, ARA und
Urheberrechtsabgaben können dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden.
4.2 MyServices behält
sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des
Vertrages Kostenerhöhungen – insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen der
Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen – bei MyServices eintreten.
Diese wird MyServices dem Kunden auf Verlangen nachweisen. MyServices ist
berechtigt, auch neue, erst nach Zustandekommen des Vertrages eingeführte
Gebühren und Abgaben, welche gesetzlich vorgeschrieben werden, vom Kunden
einzuheben.
4.3 Zahlungen sind
prompt nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Die Rechnungsstellung
erfolgt mit Lieferung. MyServices behält sich vor, Kunden nur gegen
Vorauszahlung bzw. Nachnahme zu beliefern. Bei Überschreitung der
Zahlungstermine steht MyServices ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf
Verzugszinsen auf den Kaufpreis in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem
jeweils gültigen Basiszinssatz ab Fälligkeit zu. Das Recht zur
Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens, bleibt unberührt.
Soweit MyServices den Kunden mahnt, ist MyServices berechtigt, für eigene
Mahnungen pro Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 20,- EUR zuzüglich der
Portospesen oder bei Mahnaufträgen die tarifmäßigen Kosten eines
Inkassodienstes oder eines Rechtsanwaltes vom Kunden einzuheben.
4.4 MyServices ist
berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen oder Widmungen des Kunden,
Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits
Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist MyServices berechtigt, die
Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die
Hauptleistungen anzurechnen.
4.5 Eine Aufrechnung
oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von MyServices
nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellter
Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
4.6 Soweit der Kunde
von Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abweicht, kann
MyServices jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung,
Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen
einschließlich derjenigen, für die MyServices Wechsel hereingenommen hat
oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig. Das gleiche
gilt bei Eintritt wichtiger Gründe.
4.7 Ein dem Kunden
gewährtes Zahlungsziel setzt für jeden Einzelauftrag ein ausreichend
verfügbares Kreditlimit voraus. Übersteigt der Auftrag das verfügbare
Kreditlimit, behält sich MyServices vor, den restlichen Auftragswert als
Vorkasse anzufordern. Im Fall einer nachträglichen Verschlechterung der
Bonität des Kunden ist MyServices berechtigt, von den gewährten
Zahlungsbedingungen abzuweichen, Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu
verlangen und bei Nichterfüllung vom Vertrag zurückzutreten.
5.
DATENVERARBEITUNG
5.1 Die
Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der MyServices- Unternehmensgruppe mit
Hilfe automatischer Datenverarbeitung. MyServices verarbeitet die im Rahmen
vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung
notwendigen Daten (z.B. Name, Lieferadresse, Rechnungsadresse, Telefonnummer,
Steuernummer). Darüber hinaus verwendet MyServices die aus der
Geschäftsbeziehung mit dem Kunden erhaltenen Daten im Sinne des „Datenschutzgesetzes
2000“ auch innerhalb der MyServices für Werbemaßnahmen und
Marketingkampagnen. Für einzelne Datenverarbeitungsverfahren beauftragt
MyServices externe Serviceunternehmen, die im Hinblick auf die
Vertraulichkeit und Sicherheit der Daten gesondert verpflichtet werden und
deren Umfang vertraglich geregelt ist.
5.2 MyServices behält
sich das Recht vor, zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Kunden bei
Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungen Auskünfte hinsichtlich der
Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass
seine Daten zum Zwecke der Bonitätsbeurteilung aus Anlass der
Auftragsbearbeitung, Antragsbearbeitung und Auftragsabwicklung an die
Warenkreditevidenz des Kreditschutzverbandes von 1870, 1120 Wien,
Wagenseilgasse 7, DVR 0431591, und sonstige Wirtschaftsauskunfteien oder
Kreditversicherungen übermittelt werden. Dies sind unter anderem
Identitätsdaten (Name, Adresse, Geburtsdatum etc.), sowie Daten über
nachhaltigen Zahlungsverzug des Kunden (Betreibungsschritte, offener Saldo,
etc.) ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Forderung zur weiteren Betreibung an
ein Inkassoinstitut oder einen Anwalt.
6.
EIGENTUMSVORBEHALT
6.1 Das
Vertragsprodukt bleibt Eigentum von MyServices bis zur Erfüllung der
Forderungen aus dem Kaufvertrag.
6.2 Der Kunde ist
widerruflich zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Bei Zugriffen Dritter
auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der MyServices
hinzuweisen und MyServices unverzüglich zu unterrichten. Der Kunde hat das
Eigentum der MyServices deutlich sichtbar zu kennzeichnen. Bei
Zuwiderhandeln des Kunden gegen die Vereinbarungen über den
Eigentumsvorbehalt ist der Kunde ohne Anrechnung auf einen tatsächlich
eingetretenen Schaden zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des
zweifachen Nettowarenwertes der Vorbehaltsware verpflichtet.
6.3 Bei Verbindung,
Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit MyServices nicht
gehörenden Waren erwirbt MyServices Miteigentum anteilig im Verhältnis des
Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware.
6.4 Bei Zahlungsverzug,
auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von MyServices
an den Kunden, oder bei Vermögensverfall des Kunden darf MyServices zur
Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware die
Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.
6.5 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des
Liefergegenstandes durch MyServices gilt nicht als Vertragsrücktritt, sofern
der Kunde Kaufmann ist.
6.6 Der Kunde tritt
seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen
Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im
Voraus an MyServices ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung auch nach der
Abtretung berechtigt. MyServices ist dessen ungeachtet im Rahmen des
ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt und MyServices wird
von diesem Recht aber nur im Falle des Zahlungsverzugs Gebrauch machen oder
bei einem Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Ausgleichsverfahrens
betreffend den Kunden. Auf Verlangen von MyServices wird der Kunde die
abgetretenen Forderungen benennen, erforderliche Angaben machen, Unterlagen
aushändigen und den Schuldnern die Abtretung mitteilen. MyServices darf zur
Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offen legen.
6.7 Die Auswahl der
freizugebenden Sicherheiten obliegt MyServices. Für die Bewertung der
Sicherheiten ist bei der Vorbehaltsware der zur Zeit des Freigabeverlangens
geltende Netto-Listenpreis der MyServices maßgeblich, bei abgetretenen
Forderungen ist vom Netto-Rechnungsbetrag abzüglich eines
Sicherheitsabschlags von 30 % auszugehen. Handelt es sich um Forderungen,
bei welchen der Abnehmer des Kunden bereits in Zahlungsverzug ist oder
Tatsachen bekannt sind, die berechtigten Grund zu der Annahme geben, dass
ein Ausfall zu befürchten ist, so beträgt der Abschlag 50 %. Bei wegen
Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung nur in Form von Miteigentum
bestehenden Sicherheiten ist vom Netto-Listenpreis der von MyServices
gelieferten Ware abzüglich eines Abschlags von 30 % auszugehen.
6.8 Für Test- und
Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von MyServices. Sie
dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit MyServices über
den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.
7.
GEWÄHRLEISTUNG
7.1 Die Geltendmachung
von Mängelrechten des Kunden setzt voraus, dass dieser seinen Untersuchungs-
und Rügeobliegenheiten gemäß Ziffer 3.2 ordnungsgemäß nachgekommen ist.
MyServices gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen
Mängeln behaftet sind und für die nach dem Vertrag ausdrücklich vereinbarte
Verwendung geeignet sind bzw. sich für die gewöhnliche Verwendung eignen.
Die Parteien sind sich bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht
möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen
auszuschließen.
7.2 Die technischen
Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine
Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften
im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von
MyServices schriftlich bestätigt wurden. MyServices haftet nicht für
öffentliche Aussagen oder Werbung über die vertragsgegenständlichen Waren im
Sinne des § 922 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) oder für
Eigenschaften von im Umlauf befindlichen Warenproben oder Muster solcher
Waren.
7.3 MyServices
übernimmt keine Garantie dafür, dass die Funktionen von Software den
Anforderungen des Kunden genügen und die Vertragsprodukte in der vom Kunden
getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Installations- bzw.
Konfigurationsleistungen werden von MyServices grundsätzlich nicht
geschuldet, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart.
Beratungsleistungen von MyServices erfolgen kostenlos und unverbindlich.
Eine Haftung, insbesondere für die Funktionsfähigkeit der Produkte
miteinander oder untereinander, wird dadurch nicht begründet.
7.4
Sachmängelansprüche bestehen nicht:
– bei nur
unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit
– bei nur
unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit
– für
funktionsbedingten Verschließ
– wenn das Produkt
durch den Kunden oder Dritte verändert,
unsachgemäß
installiert, gewartet, repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen
ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen der Hersteller
entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht
ursächlich für den gerügten Mangel sind – wenn Seriennummer,
Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht
werden Eine Haftung für Sachmängel besteht nur, sofern die Ursache des
Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
7.5 Die
Gewährleistungsfrist beträgt bei Unternehmergeschäften sechs Monate und
beginnt mit Gefahrenübergang. Gewährleistungsansprüche sind nicht
übertragbar. Bei Vorliegen eines Sachmangels erfolgt nach Wahl von
MyServices zunächst Verbesserung oder Austausch, soweit zwingendes Recht
nicht entgegensteht. Ein Anspruch des Kunden auf Preisminderung oder
Wandlung (je nach Art und Schwere des Mangels) besteht nur, soweit
MyServices damit einverstanden ist oder Verbesserung oder Austausch nach
Einschätzung von MyServices nicht möglich oder untunlich ist. Außer bei
schriftlich vereinbarten Fixtermingeschäften spielt der erforderliche
Zeitraum für den Austausch oder die Verbesserung oder sonstige Umstände in
der Sphäre des Kunden keine Rolle für die Beurteilung der Frage, ob
Preisminderung bzw. Wandlung stattfinden soll. Ein Anerkenntnis oder die
Verbesserung von Mängeln durch MyServices unterbricht nicht die
Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche. Verwendet oder verkauft der
Kunde trotz Kenntnis oder Kennenmüssens eines Mangels das mangelhafte
Produkt weiter, erklärt er MyServices gegenüber damit gleichzeitig seinen
Anspruchsverzicht hinsichtlich dieses Mangels. Soweit MyServices dem Kunden
aus zwingendem Recht oder Vertrag Schadenersatz leisten muss, sind sämtliche
gesetzlichen Voraussetzungen des Schadenersatzanspruches, insbesondere auch
ein Verschulden der MyServices, vom Kunden zu beweisen. Unabhängig davon
gibt MyServices etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen
der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst
einzustehen oder die Abwicklung zu übernehmen.
7.6 Im Rahmen einer
Verbesserung oder eines Austauschs ersetzte Teile gehen in das Eigentum von
MyServices über und sind nach Wahl von MyServices auszufolgen oder auf
Kosten des Kunden ordnungsgemäß zu entsorgen. Im Falle der Nacherfüllung
durch ein Ersatzprodukt hat der Kunde das mangelhafte Produkt herauszugeben
und Wertersatz für Gebrauchsvorteile zu leisten. Im Falle der Rückabwicklung
des Geschäftes wird dem Kunden ein Betrag gut geschrieben, der sich aus dem
Kaufpreis abzüglich des Gebrauchsvorteils ergibt. Für die Ermittlung des
Gebrauchsvorteils wird auf das Verhältnis der Nutzung des Kunden zur
voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer abgestellt.
7.7 Alle mit der
Verbesserung oder dem Austausch verbundenen Nebenkosten (z.B.
Transportkosten, Verpackungskosten) trägt der Kunde, es sei denn, dass sie
zum Auftragswert außer Verhältnis stehen. Instandsetzungs- oder
Instandhaltungsarbeiten erfolgen nach Wahl von MyServices in deren
Niederlassung, beim Hersteller oder bei einem von diesem genannten Dritten.
Nach Abtretung von eigenen Ansprüchen gegen den Lieferanten des gelieferten
Produktes kann MyServices den Kunden an den Lieferanten zur Geltendmachung
von Ansprüchen verweisen. Ein derartiger Verweis bzw. eine derartige
Abtretung ersetzen die Erfüllung sämtlicher dem Kunden nach diesem Vertrag
oder nach zwingendem Recht gegen MyServices zustehende Ansprüche. Soweit
vertraglich zugestanden, sind Ansprüche des Kunden nach Art und Umfang auf
die MyServices gegen ihren Hersteller oder Lieferanten zustehende Ansprüche
beschränkt.
7.8 Ergibt die
Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt,
ist MyServices berechtigt, den Ersatz aller Aufwendungen zu verlangen.
Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen
Servicepreisen der MyServices berechnet. Das Vorliegen eines Mangels schon
vor Übergabe der Ware und innerhalb der Gewährleistungsfrist hat der Kunde
zu beweisen. Eine diesbezügliche gesetzliche Vermutung, insbesondere jene
des § 924 ABGB, wird ausgeschlossen. Kostenvoranschläge sind stets
kostenpflichtig.
8. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE UND URHEBERRECHTE DRITTER
8.1 Jede Software
unterliegt im Hinblick auf ihre Nutzung den jeweiligen Lizenzbestimmungen
des Herstellers. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung dieser
Lizenzbestimmungen und wird seine Abnehmer entsprechend verpflichten. Er hat
jede Vertragsverletzung eines Abnehmers unverzüglich an MyServices zu melden.
8.2 Hinweise auf den
Vertragsprodukten über Urheber-, Marken- oder andere Schutzrechte darf der
Kunde weder beseitigen, abändern oder überdecken noch in sonstiger Weise
unkenntlich machen. Der Kunde ist nur mit vorheriger Zustimmung von
MyServices berechtigt, mitgeliefertes Dokumentationsmaterial für gewerbliche
Zwecke zu übersetzen.
8.3 MyServices
übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen
Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat MyServices
von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in
Kenntnis zu setzen.
8.4 Soweit die
gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt
wurden, erklärt der Kunde bereits jetzt MyServices von allen Ansprüchen
freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher
Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozesskosten
sind angemessen zu bevorschussen.
8.5 Der Kunde ist
nicht befugt, Software zu verändern, zu kopieren (mit Ausnahme
Sicherungskopie), zur Verwendung auf nicht kompatibler Hardware anzupassen
oder in sonstiger Weise zu bearbeiten.
8.6 Mietverträge über
Software bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von MyServices.
Leasingverträge über Software können nur im Rahmen der jeweiligen
Herstellerbedingungen bzw. unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
abgeschlossen werden.
9.
HAFTUNG UND WEITERGEHENDE GEWÄHRLEISTUNG
9.1 Soweit sich aus
diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des
Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. MyServices
haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst
entstanden sind, insbesondere haftet MyServices nicht für entgangenen
Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Der Ausschluss gilt
insbesondere auch für Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss,
Verletzung von Nebenpflichten und Produzentenhaftung.
9.2 Diese
Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz
beruht.
9.3 Sofern MyServices
fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt und nur sofern
MyServices aufgrund zwingenden Rechts dafür einstehen muss, ist die
Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden auf die Ersatzleistung der (Produkt)
haftpflicht-Versicherung von MyServices begrenzt. Die Ersatzpflicht ist in
jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden
begrenzt. Das Vorliegen aller gesetzlichen Voraussetzungen für alle vom
Kunden geltend gemachten Schadenersatzansprüche hat der Kunde nachzuweisen.
9.4 Vorstehende
Haftungsausschlüsse und Begrenzungen gelten nicht für Ansprüche gemäß
Produkthaftungsgesetz oder wegen anfänglichen Unvermögens oder von
MyServices zu vertretender Unmöglichkeit. Soweit die Haftung ausgeschlossen
oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von
Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
10.
EG-EINFUHRUMSATZSTEUER
10.1 Soweit der Kunde
seinen Sitz außerhalb Österreichs hat, ist er zur Einhaltung bezüglich der
Regelung der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union verpflichtet. Hierzu
gehört insbesondere die Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer an
MyServices ohne gesonderte Anfrage. Der Kunde ist verpflichtet, auf Anfrage
die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer,
hinsichtlich der Verwendung und des Transports der gelieferten Waren sowie
hinsichtlich der statistischen Meldepflicht an MyServices zu erteilen.
10.2 Der Kunde ist
verpflichtet, jeglichen Aufwand – jedenfalls aber eine schadenunabhängige
Bearbeitungsgebühr von 20,- EUR pro Einzelfall – der bei MyServices aus
mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer
entsteht, zu ersetzen.
10.3 Jegliche Haftung
von MyServices aus den Folgen der Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer
bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz
bzw. grobe Fahrlässigkeit von MyServices vorliegt.
11.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
11.1 Der Kunde ist
nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
11.2 Erfüllungsort und
Gerichtsstand bei Kunden ist Wels. MyServices ist jedoch berechtigt, den
Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
11.3 Es gilt das Recht
der Republik Österreich. Das Wiener UNAbkommen (UNCITRAL) über den
internationalen Warenverkehr ist ausgeschlossen.
11.4 Der Kunde
verzichtet auf Anfechtung des Vertrages aus Irrtum.
11.5 Alle
Informationspflichten nach ECG (E-Commerce-Gesetz), die nicht gesetzlich
vorgeschrieben sind, werden abbedungen.
11.6 Sollten eine oder
mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden oder sollte dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten,
so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung
durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem
wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
|